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Fahren schon ab 16?  Erfahren Sie mehr...

Dieses spezielle Fahrzeug mit seiner schmalen Spurweite hinten und einem auf 20 PS gedrosselten Motor darf mit dem Führerschein A1 sogar schon ab 16 Jahren gefahren werden. Dieses Fahrzeug wird besonders von Eltern als sichere Alternative zum Zweirad geschätzt. Weitere Informationen dazu gibt es in unseren Fahrschulen in Miesbach und Schaftlach zu den Bürozeiten oder unter Tel.: 08025 - 91 773.

 


Begleitetes Fahren

Seit der Einführung des "Begleiteten Fahrens" können Fahranfänger bereits mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und somit schon frühzeitig aktiv im Straßenverkehr teilnehmen.
Man muss sich geeignete Begleiter auswählen, die dann auch auf dem Führerschein mit eingetragen werden. Als Begleiter für einen Fahranfänger qualifizieren sich Personen, die

  • mindestens 30 Jahre alt sind
  • seit mindestens fünf Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen
  • und nicht mehr als einen Punkte im Fahreignungsregister (ab 01.05.2014) bzw. drei Punkte im Verkehrszentralregister (bis 30.04.2014) haben.

Selbstverständlich gilt während der Fahrt ebenfalls für die Begleiter die Promillegrenze von 0,5 und man darf nicht unter Drogeneinfluss stehen.


Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

Anmeldung auf der Website oder direkt beim Roten Kreuz

(Fr. Köcher) unter Tel:(08025) 2825-16 oder per E-Mail: koecher@kvmiesbach.brk.de



Theoretische Fahrerlaubnisprüfung am PC

- ein Service von TÜV/DEKRA

 

Das Demoprogramm zeigt den Ablauf einer Theoretischen Fahrerlaubnisprüfung am PC.

»www.fahrerlaubnis.tuev-dekra.de/demos.php